Amtliche Bekanntmachung
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Startgeldregelung für RTF und CTF / Generalausschreibungen 2008
Als Neuerung in den Generalausschreibungen für die kommende Saison ist insbesondere die Änderung zum Startgeld (RTF - 9.2 bzw. CTF 6.2) hervorzuheben. Hierin ist die lang diskutierte Startgeldspreizung für Mitglieder und Nichtmitglieder, sowie die Anhebung der maximalen Startgebühr neu geregelt. Sie lautet:
Das einfache Startgeld für organisierte Mitglieder die eine BDR Mitgliedschaft nachweisen können (in Form von RTF- Wertungskarte, BDR – Lizenz, Mitgliedsausweis, Fahrtenpass, etc.) darf einen Betrag von 10,00 € nicht überschreiten. Für nicht organisierte Teilnehmer / Trimmfahrer muss das Startgeld mind. 2,00 € höher liegen. Eine Nachmeldegebühr ist bei Wertungsfahrten der Formel A nicht zulässig. Wertungskarteninhaber mit dem Vermerk "Schüler" sind vom Startgeld befreit.
Das Startgeld darf der Generalausschreibung des BDR nicht widersprechen.
C Die Höhe des Startgeldes ist bei der Anmeldung anzugeben und wird zukünftig mit veröffentlicht.
Die Generalausschreibung stellt die Grundlage für die Veranstaltungen in 2008 dar; der gesamte Text ist auf unserer Internetseite unter Disziplinen / Breitensport / Generalausschreibungen im pdf-Format abrufbar.
Die Kommission Breitensport behält sich vor, Änderungen für die kommende Saison nach Absprache mit den LV-Fachwarten im November vorzunehmen. Die endgültige GA wird im Breitensportkalender 2008 veröffentlicht.
Die zeitlichen Eckdaten für die Saison lauten:
15.10.2007 – 19.10.2008 Radwandern und Country-Tourenfahren
08.03.2008 – 19.10.2008 Radtourenfahren, A-Wertung und RTF-Permanent
gez.: Wolfgang Schoppe, Vorsitzender Kommission Breitensport; Horst Zelenka-Schmidt, Koordinator Radtourenfahren, Bruno Nettesheim, Ref. Breitensport