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StVO-Novelle: Radfahrer bevorzugt

27.04.2020, 11:04 Uhr

Zwei der neuen Verkehrsschilder für Radfahrer. Grafiken: BMVIHagen (rad-net) - Am morgigen Dienstag, dem 28. April, tritt die StVO-Novelle in Kraft. Viele der neuen Regelungen sollen zur Stärkung des Fahrradverkehrs und zum Schutz der Radfahrer beitragen.

Nachdem in der Straßenverkehrsordnung (StVO) bislang nur ein «ausreichender Seitenabstand» beim Überholen von Radfahrern vorgeschrieben war, dürfen Autofahrer ab morgen nur noch Radfahrer überholen, wenn sie außerorts zwei Meter und innerorts mit 1,5 Meter Sicherheitsabstand halten. Auch das Nebeneinanderfahren von zwei Radfahrern ist nun erlaubt - wenn andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht behindert werden. Sollte dies der Fall sein, müssen sich die Radfahrer weiterhin an die Einerreihe halten.

Weiter werden neue Verkehrsschilder eingeführt, die sich aufs Radfahren beziehen. So gibt es künftig ein neues Verkehrszeichen «Überholverbot von Zweirädern», das die Sicherheit von Benutzern von Fahrrädern und Motorrädern an engen Stellen erhöhen soll. Außerdem wird die bestehende Grünpfeilregelung für Radfahrer erweitert. Künftig soll es ein Grünpfeilschild geben, dass ausschließlich für Radfahrer gilt, wenn sie von einem Radfahrstreifen oder Radweg aus rechts abbiegen wollen. Weiter können Kommunen künftig Fahrradzonen einrichten. Hier sind nur Radfahrer erlaubt, es sei denn, ein Zusatzschild gibt die Zone auch noch für weitere Verkehrsteilnehmer frei. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt hier dann 30 km/h. Zudem soll Verkehrszeichen «Radschnellweg» auf Radwege von besonders guter Beschaffenheit hinweisen und in Zukunft können mit dem neuen Symbol «Lastenfahrrad» eigene Parkflächen und Ladezonen für diese Spezialräder eingerichtet werden.

Für Autofahrer wird es ab morgen teurer, wenn sie auf Radwegen parken. Das Bußgeld hierfür steigt auf 55 Euro. Bei Behinderung werden sogar 70 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.


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