Dynamopflicht vor dem Aus, Akkulampen bald legal
Berlin (rad-net) - Für Radfahrer sollen aufsteckbare Akku-Lampen voraussichtlich bald erlaubt sein. Das sieht eine Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung vor, über die der Bundesrat am kommenden Freitag abstimmen soll.
«Viele Radler sind bereits heute mit Akku-Beleuchtung unterwegs - im Grunde rechtswidrig, obwohl die Beleuchtung oft heller als alte Dynamo-Lichter und vor allem auch im Stehen sichtbar ist», sagte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) der «Saarbrücker Zeitung». Nun solle die Rechtslage dem Stand der Technik angepasst werden, ohne Abstriche bei der Sicherheit.
Laut einer Empfehlung des Bundesratsverkehrsausschusses für das Plenum der Länderkammer sollen künftig «für den Betrieb der aktiven lichttechnischen Einrichtungen auch wiederaufladbare Energiespeicher» verwendet werden dürfen. Dabei muss über eine Anzeige «dem Fahrer die Kapazität sinnfällig angezeigt werden». Bisher sind Lichtmaschinen, also Dynamos, Pflicht. Mit der Neuregelung wären Radler, die mit Akku-Lampen unterwegs sind, laut Zeitung auch vor der bisher drohenden Geldbuße von bis zu 15 Euro sicher.
«Die Entscheidung war längst überfällig, de facto gibt es diese Akku-Benutzung ja seit langem. Die Rechtslage ist nun der Wirklichkeit endlich angeglichen worden», sagte BDR-Vizepräsident Dr. Manfred Schwarz gegenüber «rad-net».
Ein Ende der Dynamopflicht wäre auch ein Wirtschaftsfaktor, gerade mit Blick auf den Verkauf aufsteckbarer Leuchten - schließlich gibt es nach Schätzungen in Deutschland rund 70 Millionen Fahrräder. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) erklärte Anfang des Jahres, es würden immer noch 80 Prozent der Räder mit Dynamo verkauft. Anders als bei Steckleuchten, deren Batterien der Strom ausgehen könne, sei beim Dynamo eine dauerhafte Lichtleistung gesichert.
«Die Dynamopflicht ist ja gerade 75 Jahre alt geworden», sagte ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn der «Deutschen Presse-Agentur». Sie sei aus Sicht seines Verbandes keineswegs überflüssig. «Wir könnten uns aber im Prinzip auch mit einer Wahlfreiheit anfreunden.» Eine Dynamopflicht gebe es nirgendwo sonst in Europa. Außerhalb Deutschlands hätten Radfahrer die Wahl zwischen einem Dynamo oder batteriebetriebenen Lampen.