rad-net.de Login Start
Willkommen beim Breitensportportal von rad-net.de Willkommen beim Breitensportportal von rad-net.de
  • Breitensportkalender

Fahrradfahrer dürfen auf Gehwegen und Plätzen parken

26.03.2009, 09:03 Uhr

Hagen (rad-net) - Eine Stadt darf geparkte Fahrräder nicht ohne Grund entfernen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg festgestellt und damit ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichtes Göttingen bestätigt. Eine optische Belästigung sei demnach kein Grund, ein geparktes Fahrrad abzuschleppen. Behandelt wurde der Fall eines Fahrradbesitzers, dessen Fahrradschloss am Bahnhofsvorplatz in Göttingen durch die Stadt aufgebrochen worden war, um das Rad abzutransportieren. Außerdem hatte die Stadt Göttingen das Entfernen des Rades in Rechnung gestellt.

Nach Ansicht des Gerichtes kann jedoch nur ein behinderndes oder belästigendes Parken eines Fahrrades das Entfernen rechtfertigen. Dass der Besitzer sein Rad zwischen zwei Bänken abgestellt und an der Armlehne einer Bank angeschlossen hatte, habe niemanden nachhaltig beeinträchtigt, so die Richter.

Die Urteile: OVG Lüneburg, 11 LA 172/08 und Verwaltungsgericht Göttigen 1 A 274/05


Aktuelles

02.06.2025, 14:06 Uhr:


GC und DVW: «Kinder sollten sicher Fahrrad fahren können!»

02.05.2025, 13:05 Uhr:


Breitenradsportler erradeln 1 Millionen Wertungskilometer

02.05.2025, 13:05 Uhr:


Breitenradsportler erradeln eine Millionen Wertungskilometer

16.04.2025, 11:04 Uhr:


German Cycling Radmarathon-Cup 2025: Startschuss am 1. Mai in Ochtendung

09.04.2025, 12:04 Uhr:


Škoda Gravel Day am 1. Juni

Weitere Nachrichten ...»

Bekanntmachungen

07.06.2023:


BDR-Ausbildungsangebot zum Fit 4 PEDELEC-Instruktor

17.10.2022:


Fachkonferenz RTF/CTF

27.06.2022:


Bewerbungsfrist für Ausrichter des Bundes-Radsport-Treffens 2024

14.04.2022:


Punktevergabe für RTF / CTF Etappenfahrten 2022

21.10.2021:


Änderungen zu Breitensportveranstaltungen 2021 (37/38)

Mehr Bekanntmachungen ...»

Datenschutzhinweise | Impressum